Die Campussicherheit ist für die Verkehrsregelung inklusive Parkraum auf den KIT-Arealen sowie Zutrittsregelung zu den Arealen zuständig.
Für das Führen von Dienstfahrzeugen ist eine dienstliche Fahrberechtigung erforderlich. Zudem gilt es die Dienstanweisungen zum Führen von KIT Fahrzeugen sowie für das Anmieten und die Weitergabe von CarSharing Fahrzeugen zu beachten.
Die erforderlichen Dokumente sowie Ansprechpersonen finden Sie unter FM Mobilität.
Der Slogan der als Pilotprojekt angelegten Initiative - Ein Ziel - Ein KIT - Gemeinsam fahren - verweist darauf, dass die neue Zubringeroption zugleich das strategische Profil des KIT "erfahrbar" macht. Darüber hinaus fügt sich der Ansatz des emissionsmindernden gemeinsamen Fahrens in den KIT-Masterplan 2030 mit seinem Schwerpunkt Mobilität ein.
Die KIT‑Mitfahrbank ergänzt den Bus‑Shuttle und verbessert die Anbindung von Campus Nord (CN) und Campus Süd (CS).
Je eine Mitfahrbank am jeweiligen Campus, entworfen vom Institut für Massivbau und Baustofftechnologie.
Haben Sie den KIT-Shuttlebus verpasst oder fährt er nicht? Setzen Sie sich auf die Bank, signalisieren ein Mitfahr‑Gesuch und warten Sie auf ein ankommendes Fahrzeug.
Mitarbeitende und Studierende können ohne Registrierung mit- oder fahren; bei Bedarf zeigen Mitfahrende die KIT‑Card des Fahrzeugführenden.